23.03.2021
Aktuelles für die Saison 2021
Die Saison steht kurz vor der Tür und die ersten Schiffe sind bereits im Wasser.
Wie jedes Jahr möchten wir Sie gerne mit Neuigkeiten aus unserer Yachtwerft versorgen.
Personal
Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Thimon Worschech einen neuen Werkstattmeister in unsere Werftcrew aufnehmen konnten. Als zweiter Bootsbaumeister wird er Ihnen neben Herrn Pilgrim in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ferner konnten wir mit Herrn Ulf Braun einen weiteren Bootsbauer für unsere Werft gewinnen. Herr Braun ist ein ausgewiesener Fachmann für Gelcoat- und Lackierarbeiten mit über 20-jähriger Berufserfahrung.
Seit 1. September 2020 hat Herr Louis Brandt seine Ausbildung als Bootsbauer (Fachrichtung Neu- und Umbau) bei uns begonnen.
Allen neuen Kollegen wünschen wir viel Erfolg und Spaß bei Ihrer Arbeit und Ausbildung.
Parkplatzsituation
Wir haben unsere Kundenparkplätze erweitert. So wurde der große Parkplatz auf dem Freigelände vergrößert. Zwischen Halle 1 und Halle 7 wurden drei Stellplätze und auf dem Parkplatz hinter der Halle 1 fünf weitere Parkplätze geschaffen.
Damit auch in Zukunft nur Kunden der Yachtwerft Klemens auf unserem Gelände parken, haben wir uns entschlossen Kundenparkausweise auszugeben. Ab sofort erhalten Sie diese kostenlos bei uns im Hafenbüro. Bitte legen Sie diesen Ausweis zukünftig gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug aus.
Selbstverständlich steht Ihnen auch weiterhin in den Sommermonaten die Halle 3 als überdachte Abstellfläche für Ihre Fahrzeuge zur Verfügung.
Falls Sie zukünftig auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz der Gemeinde Großenbrode „Am Kai“ parken möchten, können Sie von der Gemeinde einen Jahresparkausweis für 90 EUR erwerben. Dieses nur zur Ihrer Information.
Ladestationen für E-Autos
Aktuell werden hinter der Halle 1 zwei Ladestationen für E-Autos (11 kw Wallboxen) installiert. Wir hoffen, dass diese nach den Osterfeiertagen in Betrieb genommen werden können. Die Ladestationen sind nicht öffentlich und Sie benötigen für den kostenpflichtigen Ladevorgang eine REFID-Chip, welchen Sie bei uns im Hafenbüro erhalten können.
Werftgelände
Zur Absicherung unseres Werftgeländes ist der Kranplatz vor Halle 1 mit einer Zaunanlage und einer Schranke ausgestattet worden. Ab sofort steht dieser Bereich werktags zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr nur unseren Kunden und Gastliegern zur Verfügung. Werktags ab 16:30 Uhr und am Wochenenden bzw. Feiertagen, bleibt die Schranke geöffnet und der Bereich ist öffentlich zugänglich.
Rund um das Hauptgebäude der Werft wurde die Außenbeleuchtung mit LED-Leuchten erneuert. Somit existiert jetzt auf der Rückseite der Haupthalle auch eine Außenbeleuchtung.
Schon im letztem Jahr wurde unsere neue Mastenhalle fertiggestellt. Der freigewordene Platz in unserem Hauptgebäude wurde als zentraler Lagerplatz umfunktioniert und mit einen Palettenregal-System ausgestattet.
Die Sanitäranlagen haben neue Farbe bekommen – und das ist wörtlich gemeint! Lassen Sie sich überraschen! Auch wurden die alten Deckenleuchten durch energiesparende Leuchten ersetzt.
Yachthafen
Am Steg E wird in den nächsten Wochen noch die Stegbeleuchtung erneuert. Hier werden sparsamere LED-Leuchten installiert.
Ebenfalls auf Steg 5 erleichtern Ihnen kleine Rampen zwischen den Schwimmstegen und dem Holzsteg das Handling mit den Handwagen.
Darüber hinaus haben wir in den Wintermonaten unser Zubehör-Shop renoviert, neue Regale angeschafft, und das Sortiment ein wenig erweitert.
Neuer Hubwagen
Für ein besseres Rangieren der Yachten in den Hallen werden wir im Frühjahr einen neuen Hubwagen bekommen. Dieser Hubwagen ist selbstfahrend und wird über eine Fernbedienung gesteuert. Die vorderen und hinteren Räder sind 900 drehbar.
Selbstverständlich bleibt aber auch unser blauer Traktor mit Hubwagen weiterhin im Einsatz.
Kontrollen durch das Zollamt
Der neue Amtsleiter des Zollamtes Heiligenhafen hat für 2021 verstärkte Kontrollen in den Yachthäfen angekündigt. Im Mittelpunkt der Kontrollen steht der Nachweis der EU-Mehrwertsteuer.
Gemäß der EU-Richtlinie müssen Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, sich im „steuerrechtliche freien Verkehr“ befinden. D.h. für jedes Wassersportfahrzeug, dass dauerhaft innerhalb der EU verwendet wird, muss zumindest einmal die Umsatzsteuer in einem EU-Mitgliedsstaat entrichtet worden sein. Für Boote bis rückwirkend Baujahr 1985 kann im Falle einer Kontrolle durch die Finanz- oder Hafenbehörde der Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer verlangt werden. Als ausreichend, dass für das Boot schon einmal in einem Land der EU die Mehrwertsteuer bezahlt wurde, werden i.d.R. folgende Unterlagen erachtet:
- Die Verkaufsrechnung eines Händlers mit ausgewiesener Umsatzsteuer
- Die Bescheinigung des Herstellers oder Lieferanten aus der sich die Bezahlung der Umsatzsteuer ergibt
- Verzollungsunterlagen
Seien Sie vorbereitet und halten Sie die gewünschten Unterlagen für den Fall einer Kontrolle bereit. In diesem Zusammenhang prüft der Zoll auch gerne, ob eine aktuelle Gasprüfung vorliegt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Saison und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unserer Marina und Werft.
Ihre Yachtwerft Klemens Crew